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Bildungsurlaub

Wie sieht der Weg zum Bildungsurlaub aus?

Nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz für Nordrhein-Westfalen (AWbG) haben Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr. Bildungsurlaub bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber Sie für den Besuch der Bildungsveranstaltung von der Arbeit freistellt. 

Wenn Sie beabsichtigen, eine Bildungsurlaubsveranstaltung bei der Volkshochschule zu besuchen, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber dies vorab mitteilen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, welche Schritte dafür notwendig sind. Bitte fordern Sie die hierfür benötigten Unterlagen frühzeitig, d.h. mindestens zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung an, damit Sie den Antrag bei Ihrem Arbeitgeber unter Einhaltung der Mindestfrist von sechs Wochen rechtzeitig stellen können.

Wenn Sie eine Bildungsurlaubsveranstaltung bei uns buchen, schickt Ihnen unser Kundenserviceteam bei Anmeldung einen Bildungsurlaubsanerkennungsbescheid zu, den Sie Ihrem Arbeitgeber zur Beantragung des Bildungsurlaubs bei uns vorlegen.

Welche Bildungsurlaubsveranstaltungen bietet die Volkshochschule an?

In der VHS können Sie Bildungsurlaub zu verschiedenen Themenbereichen machen (bspw. Sprachen, EDV etc.). Sie können in unserem Kursfinder nach Bildungsurlauben filtern. In den Ankündigungstexten finden Sie auch jeweils einen Hinweis, wenn eine Veranstaltung als Bildungsurlaub in NRW anerkannt ist.

Und wenn Sie eine interessante Veranstaltung entdecken, die als Bildungsurlaub ausgewiesen ist, Sie diese aber als Rentner*in oder Studierende besuchen möchten? Das geht natürlich! Unsere Bildungsurlaubsveranstaltungen können von allen erwachsenen Interessierten gebucht werden.

Gilt das SWK KombiTicket auch für den Bildungsurlaub bei der Volkshochschule?

Ja, das SWK KombiTicket gilt für Ihren Bildungsurlaub bei uns. Weitere Informationen finden Sie hier.