Anmelde- und Zahlungsmodalitäten
Wann und wie kann man sich für Veranstaltungen anmelden?
Für fast alle Veranstaltungen ist eine Anmeldung notwendig. Nur bei Vorträgen kann man das Ticket an der Tages- oder Abendkasse kaufen oder im Vorverkauf während der Anmeldezeiten erwerben.
Direkte Anmeldung für Veranstaltungen ohne Beratung
Für Veranstaltungen, die keine fachliche Beratung erfordern, kann die Anmeldung sofort nach Erscheinen des Programms erfolgen.
Anmeldung mit Beratung für spezielle Kurse
Bei Veranstaltungen, die eine Beratung erfordern (z. B. Deutschkurse, Fremdsprachen oder IT-Kurse), ist eine persönliche Beratung notwendig. Diese finden in folgenden Bereichen statt:
- Deutsch- und Integrationskurse
- Fremdsprachen
- IT – Informationstechnologie
Das Mindestalter für die Teilnahme an Veranstaltungen beträgt 16 Jahre, es sei denn, das Programm sagt etwas anderes.
Möglichkeiten zur Anmeldung
1. Online-Anmeldung
Melden Sie sich einfach online an. Eine Online-Anmeldung ist nur möglich, wenn Sie Ihre Bankverbindung angeben.
2. Schriftliche Anmeldung
Sie können die Anmeldekarte ausfüllen und per Post oder Fax schicken. Alternativ können Sie die Anmeldekarte in Ihrer Bezirksverwaltungsstelle während der Öffnungszeiten abgeben. Denken Sie daran, uns Ihre Bankverbindung mitzuteilen und ein SEPA-Mandat sowie Ihr schriftliches Einverständnis zum Lastschriftverfahren zu erteilen.
3. Persönliche oder telefonische Anmeldung
Besuchen Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir sind zu folgenden Zeiten erreichbar:
- Volkshochschule Krefeld: Von-der-Leyen-Platz 2, 47798 Krefeld, Tel. 02151 86 2664
Montag bis Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr;
Montag und Donnerstag zusätzlich: 15:00 - 17:00 Uhr (außerhalb der Schulferien).
- Rathaus Neukirchen-Vluyn: Bürgerbüro, Hans-Böckler-Str. 26, 47506 Neukirchen-Vluyn, Tel. 02845 3912 91
Montag und Dienstag: 08:00 - 17:00 Uhr;
Mittwoch und Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr;
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr; Samstag: 09:00 - 13:00 Uhr.
Bei einer persönlichen Anmeldung können Sie bar oder per EC-Cash bezahlen (nur über PIN-Eingabe).
Anmeldung für Studienreisen
Für Studienreisen, die im Auftrag der Volkshochschule durchgeführt werden, melden Sie sich bitte direkt beim First-Reisebüro Esser an: Rheinstr. 106, 47798 Krefeld, Telefon 02151/81112. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9:30 - 18:30 Uhr, Samstag 10:00 - 16:00 Uhr.
Abbuchung des Kursentgelts
Das Kursentgelt wird erst nach Beginn der Veranstaltung abgebucht.
Warteliste und Zusatzkurse
Falls Ihr Wunschkurs bereits belegt ist, lassen Sie sich auf die Warteliste setzen. Bei ausreichender Nachfrage können Zusatzkurse angeboten werden.
Die Bearbeitung der Anmeldungen erfolgt in der Reihenfolge ihres Eingangs. Wenn Ihr Kurs ausgebucht ist oder aus anderen Gründen nicht stattfinden kann, informieren wir Sie rechtzeitig.
Entgeltordnung für die Volkshochschule Krefeld vom 13.12.2005
(Krefelder Amtsblatt Nr. 52 vom 29.12.2005, Seite 318-319)
1. Teilnahmebeiträge
Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule Krefeld werden Teilnahmebeiträge erhoben. Diese teilen sich auf in Entgelte und Sachkostenerstattungen für Unterrichtszwecke (z.B. Rechnerbenutzungsgebühren, Verbrauchsmaterialien, Lehrbücher, Lernmaterialien, Prüfungsentgelte, Fahrtkosten, Übernachtung oder Verpflegung).
Entscheidungen über Ausnahmen von der Entgelterhebung trifft die Volkshochschule bei der Aufstellung des VHS-Programms. Soweit das Programm keine Sachkostenerstattungen aufführt, fallen keine Kosten an.
2. Zahlungspflicht und Fälligkeit
Soweit nach dem VHS-Programm eine Voranmeldung für eine kostenpflichtige Veranstaltung notwendig ist, werden sowohl das Entgelt wie auch die Sachkostenerstattung vor Beginn der Veranstaltung fällig. Ein entsprechender Quittungsbeleg ist zu Beginn der Veranstaltung vorzulegen (Anmeldebestätigung der VHS).
Ist nach dem VHS-Programm eine Voranmeldung nicht erforderlich, ist der Teilnehmerbeitrag vor der Veranstaltung an der Tages- oder Abendkasse zu entrichten.
Zahlungspflichtig ist neben dem Teilnehmer in jedem Fall derjenige, der sich oder einen Dritten zu der Veranstaltung anmeldet. Die Zahlungspflicht bleibt auch bei Nichtteilnahme an der Veranstaltung bestehen.
3. Höhe der Entgelte und der Sachkostenerstattungen
Soweit nachstehend keine Sonderregelungen getroffen sind oder eine grundsätzliche Entgeltfreiheit für die Veranstaltung beschlossen wurde, beträgt das zu erhebende Entgelt mindestens 1,50 EUR je Unterrichtsstunde. Die Gesamthöhe des Entgeltes ist durch die Volkshochschule unter Berücksichtigung des Mindestbetrages durch die Aufnahme im VHS-Programm verbindlich festgeschrieben.
Ausnahmen
- Bei Zielgruppenprogrammen der Volkshochschule beträgt das Mindestentgelt 0,75 EUR.
- Für Lehrgänge zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses sowie für Lehrgänge im Bereich Grundbildung (Alphabetisierung u.a.) beträgt das Mindestentgelt 0,75 EUR.
- Erfolgt eine Anmeldung mit Zustimmung der VHS nur für Teile einer Veranstaltung, können Entgelt- und Sachkostenerstattung anteilig berechnet werden.
Sachkostenerstattungen werden pauschal kalkuliert und sind neben dem Entgelt zu zahlen. Die einzelnen Leistungen sind im VHS-Programm separat aufzuführen.
4. Befreiungen
Von der Zahlung eines Entgeltes können befreit werden:
- hauptberufliche und nebenberufliche Mitarbeiterinnen und Praktikantinnen der VHS, soweit der Besuch dieser Veranstaltung aus dienstlichen Gründen erforderlich ist
- TeilnehmerInnen von Veranstaltungen, für die das Entgelt von Dritten übernommen wurde.
- Auf Antrag und gegen Vorlage entsprechender Bescheinigungen TeilnehmerInnen, für die die Zahlung des Entgeltes eine besondere soziale Härte darstellen würde
- Personen, deren Teilnahme an den Veranstaltungen auf besondere Werbemaßnahmen der VHS (z.B. Gewinn eines Preisausschreibens) zurückzuführen ist.
Die Befreiung von der Zahlung kann nur für den Entgeltanteil des Teilnahmebeitrages gewährt werden; eine Befreiung von den Sachkostenerstattungen ist ausgeschlossen.
5. Ermäßigungen
Auf Antrag und gegen Vorlage entsprechender Nachweise können für folgende Personengruppen Ermäßigungen auf das Teilnahmeentgelt gewährt werden:
- 33 % für SchülerInnen, StudentInnen, Auszubildende, PraktikantInnen, sonstige in Ausbildung befindliche Gruppen ohne eigenes Einkommen sowie InhaberInnen der Krefelder Familienkarte
- 50 % für Empfängerinnen von Arbeitslosengeld I und II, GrundsicherungsempfängerInnen, Grundwehr- und Zivildienstleistende sowie sonstige vergleichbare sozial schwache Gruppen
- 50 % ab dem dritten Kurs des Semesters für Personen, die an mehreren Kursen innerhalb eines Semesters teilnehmen
Das durch die Ermäßigung zu zahlende Entgelt wird auf volle EUR-Beträge aufgerundet.
Die Ermäßigung gilt nur für den Entgeltanteil des Teilnahmebeitrags; die Sachkostenerstattung ist von einer Ermäßigung ausgeschlossen.
6. Erstattungen
- bei von der Volkshochschule zu vertretender Unmöglichkeit
Wird eine Veranstaltung nicht durchgeführt, wird der gesamte gezahlte Teilnahmebeitrag gegen Rückgabe der Teilnehmerkarte bzw. der Anmeldebestätigung bis zum Semesterende erstattet.
Eine anteilige Erstattung des Teilnahmebeitrages erfolgt, wenn eine Veranstaltung auf Veranlassung der VHS nicht zu Ende geführt wird und die Teilnehmer nicht in eine vergleichbare andere Veranstaltung vermittelt werden können.
- bei Rücktritt der oder des Angemeldeten vor oder während der Veranstaltung
Eine Anmeldung kann innerhalb von 14 Tagen kostenfrei widerrufen werden.
Nach Ablauf der Widerrufsfrist (14 Tage) kann eine Anmeldung mit einer Bearbeitungsgebühr von 6,00 EUR bis 6 Werktage vor Beginn der Veranstaltung bzw. zum angegebenen Anmeldeschluss widerrufen werden, der Teilnahmebeitrag wird erstattet.
Die Abmeldung muss schriftlich gegen Rückgabe der Anmeldebestätigung erfolgen.
Der Betrag wird sofort fällig und ist entweder bar in der Rechnungsstelle der VHS oder über einen Verrechnungsscheck, der dem Abmeldeantrag beigefügt sein muss, zu zahlen.
Spätere Abmeldungen (ab 5 Werktage vor Beginn der Veranstaltung) führen nicht zu einem Anspruch auf Erstattung des Teilnahmebeitrages.
Ausnahmen hiervon sind nur in begründeten, nicht vom Teilnehmer zu beeinflussenden Fällen und nach Vorlage entsprechender z.B. ärztlicher Bescheinigungen möglich. Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine Erstattung vorgenommen wird, trifft die VHS nach pflichtgemäßem Ermessen. Bereits von der Volkshochschule verwendete Sachmittelerstattungen können nicht zurückgezahlt werden.
Beginnt der Kurs innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung, ist eine Abmeldung spätestens bis Kursbeginn möglich.
7. Teilnahmebescheinigungen
Die Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen ist kostenpflichtig. Je Bescheinigung ist innerhalb eines halben Jahres nach Kursende ein Entgelt von 4,00 EUR zu zahlen. Wird die Teilnahmebescheinigung nach Ablauf eines halben Jahres beantragt, beträgt das Entgelt 5,00 EUR. Das Entgelt für Teilnahmebescheinigungen ist grundsätzlich von allen Ermäßigungsmöglichkeiten ausgeschlossen.
8. Geltungsbereich
Die Entgeltordnung gilt für alle Veranstaltungen der VHS.
Ausgenommen hiervon sind Veranstaltungen, die durch Dritte ganz oder teilweise finanziert werden oder die nicht zum Aufgabenbereich der Weiterbildung (§ 3 Weiterbildungsgesetz) gehören.
9. Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt am 01.01.2006 in Kraft.
Wie funktioniert der Bildungsurlaub bei der Volkshochschule?
Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen haben nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr. Bildungsurlaub ist eine spezielle Art von Urlaub, den Arbeitnehmer für Weiterbildung und Kurse nutzen können.
Schritte zum Bildungsurlaub
- Anmeldung beim Arbeitgeber: Wenn Sie einen Bildungsurlaub bei der Volkshochschule (VHS) machen möchten, informieren Sie Ihren Arbeitgeber frühzeitig.
- Unterlagen anfordern: Fordern Sie die notwendigen Unterlagen mindestens zwei Monate vor Kursbeginn bei der VHS an. So haben Sie genügend Zeit, den Antrag rechtzeitig zu stellen.
- Antrag stellen: Reichen Sie den Antrag spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn bei Ihrem Arbeitgeber ein.
Kurse für den Bildungsurlaub an der Volkshochschule
Die Volkshochschule bietet viele Kurse für den Bildungsurlaub an. Diese Kurse decken unterschiedliche Themen ab, wie Sprachen, IT, persönliche Weiterentwicklung und mehr. Schauen Sie sich das aktuelle Kursangebot auf der VHS-Website an.
Wichtig: Bildungsurlaubsveranstaltungen sind nicht nur für Arbeitnehmer gedacht. Auch Studierende, Rentner oder andere Interessierte können teilnehmen.
SWK KombiTicket für den Bildungsurlaub
Das SWK KombiTicket gilt auch für Ihren Bildungsurlaub bei der Volkshochschule. Damit können Sie den öffentlichen Nahverkehr bequem und kostenfrei nutzen.
Ermäßigung auf Kursgebühren bei der Volkshochschule
Die Volkshochschule (VHS) bietet Ermäßigungen auf die Kursgebühren für bestimmte Gruppen an. Ausnahmen sind bei den jeweiligen Veranstaltungen angegeben.
Wer bekommt eine Ermäßigung?
- 33 % Ermäßigung für:
- Schülerinnen und Schüler
- Studierende
- Auszubildende und Praktikanten ohne eigenes Einkommen
- Inhaber der Krefelder Familienkarte
- 50 % Ermäßigung für:
- Empfänger von Arbeitslosengeld I und II
- Empfänger von Grundsicherung
Wichtig: In den Kursgebühren sind oft Kosten für Materialien, Bücher, Fahrtkosten oder andere Sachkosten enthalten. Diese sind von der Ermäßigung ausgenommen und werden manchmal separat ausgewiesen. Das ermäßigte Entgelt wird auf volle Euro-Beträge aufgerundet. Pro Person kann nur eine Ermäßigung gewährt werden.
Hinweis: Bei Kursen für Schüler sind Familienkarten- und Schülerermäßigungen bereits in den Kursgebühren enthalten. Für Teilnahmebescheinigungen gilt keine Ermäßigung.
Wie beantragen Sie eine Ermäßigung?
- Persönliche Anmeldung: Bringen Sie einen Nachweis mit, der nicht älter als drei Monate ist (z. B. Schulbescheinigung, Studentenausweis, Leistungsbescheid).
- Schriftliche Anmeldung: Fügen Sie eine Kopie des Nachweises Ihrer Anmeldung bei.
- Online- oder telefonische Anmeldung: Sie werden zuerst als Vollzahler geführt. Schicken Sie den Nachweis dann per Post mit Angabe der Kursnummer oder zeigen Sie ihn vor Kursbeginn während der Kassenzeiten (Montag bis Freitag, 10:00 - 13:00 Uhr; zusätzlich außerhalb der Schulferien 15:00 - 17:00 Uhr) am Infoschalter im Foyer vor.
Besondere Regelungen
- In besonderen sozialen Härtefällen kann auf Antrag und mit entsprechendem Nachweis eine Entgeltbefreiung gewährt werden.
- Keine Entgeltbefreiung bei Kleingruppenkursen.
- Bei Tagesfahrten sind Fahrtkosten und eventuelle Eintrittsgelder im Preis enthalten; Ermäßigungen sind hier nicht möglich.
Wichtig: Eine Ermäßigung kann nicht nach dem Abbuchungs- oder Zahlungstermin beantragt werden.
Teilnahmebescheinigung für Kurse bei der Volkshochschule
Wenn Sie regelmäßig an einem Kurs oder Seminar der Volkshochschule (VHS) teilnehmen, können Sie eine Teilnahmebescheinigung erhalten. Diese Bescheinigung enthält keine Noten und bestätigt Ihre Teilnahme an der Veranstaltung.
Wie erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung?
- Beantragung: Wenn Sie eine Teilnahmebescheinigung möchten, vermerken Sie dies bitte bereits bei Ihrer Anmeldung zum Kurs.
- Ausgabe: Die Bescheinigung wird Ihnen entweder am Ende der Veranstaltung von der Kursleitung überreicht oder zeitnah per Post zugeschickt.
Kosten der Teilnahmebescheinigung
- Kosten: Die Teilnahmebescheinigung kostet 4 Euro.
- Nachträgliche Beantragung: Wenn die Bescheinigung nach Ablauf von sechs Monaten nach Kursende beantragt wird, kostet sie 5 Euro.
Wichtig: Die Kosten für Teilnahmebescheinigungen sind von allen Ermäßigungen ausgeschlossen.
Ausfall von Kursen an der Volkshochschule
Kurse an der Volkshochschule (VHS) finden in der Regel nur statt, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wenn sich zu wenige Personen für einen Kurs anmelden, gibt es die Möglichkeit, den Kurs trotzdem als Kleingruppe durchzuführen. Dafür müssen die Teilnehmenden einer Erhöhung der Kursgebühr zustimmen.
Was passiert, wenn ein Kurs ausfällt?
- Kursausfall durch geringe Teilnahme: Sollte ein Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen Gründen, die von der VHS zu verantworten sind, ausfallen, wird das Kursentgelt nicht abgebucht. Bei bereits erfolgter Barzahlung wird das Entgelt gegen Vorlage der Anmeldebestätigung bis zum Ende des Semesters erstattet.
- Keine weiteren Ansprüche: Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Wie erfahren Sie von einem Kursausfall?
- Die VHS informiert Sie rechtzeitig über einen Kursausfall, wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Telefonnummer bei der Anmeldung angegeben haben.
Wenn Sie wissen möchten, wie viele Teilnehmende für einen Kurs erforderlich sind, können Sie diese Mindestteilnehmerzahl bei der VHS erfragen.
Wenn Sie sich von einem Kurs bei der Volkshochschule (VHS) abmelden möchten, gibt es bestimmte Regeln und Fristen, die Sie beachten müssen.
Kostenfreie Abmeldung innerhalb von 14 Tagen
- Schriftliche Abmeldung: Jede Abmeldung muss schriftlich erfolgen.
- Widerrufsrecht: Nach Ihrer Anmeldung haben Sie 14 Tage Zeit, um kostenfrei zu widerrufen.
- Kursbeginn innerhalb von 14 Tagen: Wenn ein Kurs innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Anmeldung beginnt, können Sie sich bis spätestens Kursbeginn abmelden. Ihr Widerrufsrecht bleibt bestehen.
Abmeldung nach Ablauf der 14 Tage
- Bearbeitungsgebühr: Nach Ablauf der 14-tägigen Frist können Sie sich bis sechs Werktage vor Kursbeginn oder bis zum Anmeldeschluss abmelden. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 6 Euro erhoben, und der Teilnahmebeitrag wird erstattet.
- Zahlung der Bearbeitungsgebühr: Der Betrag ist sofort fällig und kann bar in der VHS-Anmeldestelle bezahlt oder über SEPA-Lastschrift abgebucht werden.
Abmeldung ab fünf Werktage vor Kursbeginn
- Keine Erstattung: Bei einer Abmeldung ab fünf Werktage vor Kursbeginn gibt es keine Erstattung des Teilnahmebeitrages.
- Ausnahmen: In besonderen Fällen, die Sie nicht beeinflussen können (z. B. Krankheit mit ärztlichem Attest), kann eine Erstattung möglich sein. Die Entscheidung über eine Erstattung liegt bei der VHS.
Hinweis: Bereits von der VHS verwendete Sachkosten können nicht erstattet werden.
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Volkshochschule Krefeld
Von-der-Leyen-Platz 2
47798 Krefeld
Fax: 02151 86 2680
E-Mail: vhs@krefeld.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung